Die Kellerdecke wird im Aufbau grundsätzlich so ausgeführt wie eine Geschosstrenndecke. Ist der Keller nicht beheizt, so bildet die Kellerdecke einen Teil der wärmeübertragenden Hüllfläche und muss den entsprechenden Anforderungen gemäß gedämmt werden.
Die Dämmung kann dabei oberseitig, zusätzlich zur Trittschalldämmung, oder unterseitig im Kellerraum angebracht werden. Meist ist allerdings die Anbringung eines Wärmedämmstoffes an der Deckenunterseite zu empfehlen, gegebenenfalls sollte eine Verbundplatte aus Gipskarton und Dämmstoff gewählt werden, damit die Dämmung auch gegen mechanische Beschädigungen vom genutzten Kellerraum aus geschützt ist. Kaschierte Dämmstoffplatten erfüllen diesen Zweck ebenfalls. Eine nachträgliche Dämmung mit diesen Platten ist meist relativ einfach auszuführen und - vorausgesetzt die entsprechenden Raumhöhen im Keller sind vorhanden - führen zu einem energetisch guten Resultat.
Die nachträgliche Dämmung von Kellerdecken ist eine einfache und wirtschaftliche Maßnahme zur Einsparung von Heizenergie. Gedämmt werden muss dabei nur zwischen beheizten und unbeheizten Räumen. Bei Gebäuden betrifft dies normalerweise die Kellerdecke, die den unbeheizten und ungedämmten Keller von den oberen Geschossen trennt. Die Erschließung zum Keller, also die Treppe, die Wände zum Kellerabgang sowie die Kellertür sollten dabei mit betrachtet und ebenfalls gedämmt werden. Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) müssen nachträglich gedämmte Kellerdecken einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,30 W/(m²·K) erreichen, im Rahmen der technischen Durchführbarkeit sowie der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Dieses Ziel kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, die nach Bedarf auch miteinander kombiniert werden können.
Unterseitige Dämmung massiver Kellerdecken
Die einfachste Art der nachträglichen Wärmedämmung von ebenen Massivdecken ist das Ankleben oder Andübeln von Dämmstoff an der Deckenunterseite. Installationsleitungen für Wasser, Heizung oder Elektro bedürfen beim nachträglichen Einbau von Dämmschichten der besonderen Beachtung. Heizungsrohre können, entsprechend der Nachrüstpflicht gemäß EnEV, mit eingedämmt werden. Deckenleuchten müssen eventuell neu befestigt und deren Anschlüsse verlängert werden. Die maximal mögliche Dämmstoffstärke kann durch direkt unterhalb der Kellerdecke eingebaute Kellerfenster oder durch eine zu geringe Raumhöhe begrenzt sein. Um Wärmebrücken an innen oder außen liegenden Kellerwänden zu minimieren, sind diese mit einer sogenannten Flankendämmung zu versehen, das heißt, sie sollten im oberen Bereich ebenfalls gedämmt werden.
Kappen- oder Gewölbedecken können mit Hilfe einer Unter- oder Tragkonstruktion nachträglich gedämmt werden. Am sinnvollsten ist dabei eine Unterkonstruktion, die quer zu den Deckenträgern verläuft, da die Abhängung häufig einen engeren Abstand benötigt. Anderenfalls muss nochmals eine Lattung angebracht werden, deren Abstand der verwendeten Verkleidung (Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, o. ä.) angepasst ist. Alle Fugen und Randanschlüsse der Unterkonstruktion müssen so ausgeführt werden, dass eine unkontrollierte Hinterströmung des Dämmstoffes mit Raumluft verhindert wird.
Es besteht auch die Möglichkeit, erst eine Unterkonstruktion mit Verkleidung einzubauen und dann den Hohlraum mit Dämmstoff ausblasen zu lassen. Speziell für Kappendecken werden außerdem besonders schmale Dämmplatten angeboten, die sich an die Rundung der Decke anpassen.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Aufsprühen von Dämmstoffen. Geeignet sind hierfür beispielsweise Polyurethan-Schaum (PUR) oder sprühbare Steinwolle. Durch die Sprühtechnik lassen sich Unebenheiten in der Decke fugenlos ausgleichen, ebenso werden Flanken und Leitungen mitgedämmt.
Oberseitige Dämmung massiver Kellerdecken
Die Wärmedämmung im Fußbodenaufbau oberhalb der Decke ist meist nur sinnvoll, wenn eine Renovierung der Wohnräume ansteht. Häufig muss nach der Entfernung des alten Bodenaufbaus Aufbauhöhe wieder ausgeglichen werden. Hierzu können druckfeste Dämmplatten verwendet werden, die gemeinsam mit der Trittschalldämmung als Basis für einen schwimmenden Estrich aufgebracht werden. Bei unebenem Untergrund oder großer aufzufüllender Höhe helfen wärmedämmende, gebundene Schüttungen. Erhöht sich dennoch der Fußbodenaufbau durch die nachträgliche Dämmung, sind eine ausreichende Raumhöhe sowie Folgearbeiten wie das Kürzen von Türen oder das Höhersetzen von Heizkörpern und die im Eingangsbereich der Wohnung entstehenden Absätze und Schwellen zu beachten.
Bei niedriger Aufbauhöhe oder geringer Tragfähigkeit der Decke können druckfeste Estrich-Platten aus Phenolharz oder PUR zur Dämmung Verwendung finden. Bei unebenen Untergründen kann unter den Trockenestrichelementen eine wärmedämmende Ausgleichsschüttung aufgebracht werden oder PUR-Schaum aufgesprüht werden. Auf dem Boden verlegte Leitungen werden in beiden Fällen mitgedämmt.
Um den Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,30 W/(m²·K) zu erreichen, sind je nach Aufbau etwa 11 cm Dämmung der WLG 035 nötig. Viele Hersteller bieten kombinierte Trittschall- und Wärmedämmplatten für den Bodenaufbau an. Da bei einer Renovierung des Fußbodens in der Regel auch der Schallschutz verbessert werden soll, bietet sich deren Einsatz an. Kann die nötige Dämmstärke oberhalb der Decke nicht erreicht werden, kann eine Kombination von ober- und unterseitiger Deckendämmung sinnvoll sein, wobei die Verbesserung durch die Trittschalldämmung mit angesetzt werden kann.
Dämmung von Hohlräumen
Wenn auf der massiven Kellerdecke eine Fußbodenkonstruktion auf Lagerhölzern vorhanden ist, kann dieser Hohlraum mit Dämmung ausgefüllt werden. Dies ist durch Einblasen der Dämmung von oben oder von unten möglich. Beim oberseitigen Einbringen der Hohlraumdämmung muss der Bodenbelag punktuell geöffnet werden, auf der Unterseite muss dagegen die massive Kellerdecke durchbohrt werden. Als Materialien eignen sich hierfür Zellulose, Glaswolle oder EPS-Granulat.